Titelbild/ alle Fotos: envato

Kann man eine Person töten, ohne selbst unmittelbar Hand anzulegen? Selbstverständlich ist das möglich. Wie hoch die Suizidrate durch Mobbing ist, ist weitestgehend unbekannt. Wer seinen Feind bis in dessen Freizeit verfolgt, will vernichten. Notfalls gemeinsam in den Untergang. Folgende Zeilen beschreiben die Methoden des menschlichen Abgrunds. Mobbing ist im Gegensatz zu Frankreich und einigen anderen skandinavischen Ländern in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Diesbezügliche Initiativen sind seit vielen Jahren im Bundesrat stecken geblieben. Täter und Arbeitgeber in den unternehmen und Behörden, die deshalb in die Hände klatschen, haben sich jedoch zu früh gefreut.

Unten im Text erfolgt der Verweis auf mein letztes Buch, das im März 2020 erschienen ist. Thema: Mobbing.

Es gibt genügend Literatur, in denen Mobbinghandlungen dezidiert und umfangreich beschrieben wurden und werden. Deshalb nur eine kurze Zusammenfassung. Ich beziehe mich hierbei auf die Broschüre der Gewerkschaft der Polizei, Bundesvorstand,  „Mobbing und psychische Gewalt am Arbeitsplatz“ (Quelle:„Arbeitshilfe Mobbing“, Dr. Axel Esser) 

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1. Angriffe gegen die Arbeitsleistung und das Leistungsvermögen:

Zweck: Deutschlandweit verbreitete Methodik wird mittels Manipulation, Sabotage oder Missbrauch des Weisungsrechts versucht, den Betroffenen in Richtung Schlechtleistung, Fehler und beruflicher Frustration zu treiben. Die Person wird in der Arbeit gestört, verunsichert, überfordert, um deren Leistungsvermögen insgesamt zu vermindern. Das soll eine zweckdienliche Voraussetzung für spätere Abmahnungen, die Versetzung oder Kündigung schaffen. Gerade hier wird auch durch gezieltes Unterlassen vorgegangen, insbesondere bei der Informationsweitergabe.

Formen der Übergriffe:

• Sabotage: Beschädigung, Diebstahl, Manipulation von Arbeitsmitteln

• Unterschlagung von Arbeitsergebnissen (Unterlagen, Dateien sind „weg“)

• Manipulation von Dokumenten oder Dateien (gezielt Fehler einfügen)

• Erzeugen von Störungen (z. B. unsinnige Telefonate, Unterbrechungen)

• Vorenthalten (Fälschen) von arbeitsrelevanten Informationen

• Gezielte Unterdrückung von Informationen über Besprechungen, (End-)Termine

• Anordnung von sinnlosen Tätigkeiten (z. B. ausgemusterte Ordner sortieren)

• Anordnung von kompletter Untätigkeit während der Arbeitszeit

• Anordnung von systematisch überfordernden Tätigkeiten

• Zuweisung von Arbeiten, die der Betroffene nicht gut kann (Achillesfersen-Methode)

• Zuweisung von objektiv zu viel Arbeit („Zuschütten“)

• Willkürlich auf liegengebliebener Arbeit (wg. Urlaub, BR-Tätigkeit) sitzen lassen

• ungünstige Lage des Arbeitsplatzes (z. B. laut, Störungen, ungeschützt, exponiert)

• Anordnung von systematisch unterfordernden Tätigkeiten

• Anordnungen so gestalten, dass unvermeidlich Fehler gemacht werden

• Manipulierte Arbeitszuweisung (nur unbeliebteste, schlechteste, schmutzigste)

• Kappen üblicher Informationskanäle (kein Telefon, keine Email)

• Blockade von gemeinsamer Tätigkeit („Mit dem nicht“)

• Verweigerung von Hilfe, Unterstützung, Rat (obwohl es möglich wäre)

• Überraschendes Zurückziehen von verbindlich zugesagter Unterstützung

 

2. Angriffe gegen das Arbeitsverhältnis

Zweck: Es wird direkt auf die Kündigung oder Entlassung des Betroffenen hingearbeitet, obwohl bei nüchterner Prüfung dafür kein Anlass bestehen würde. Es werden nichtige Anlässe herangezogen oder durch Manipulation selbst erzeugt, um gravierendes arbeitsvertragliches oder strafrechtliches Fehlverhalten zu behaupten.

Formen der Übergriffe:

• Absichtlich (nicht real belegbare) schlechte berufliche Beurteilung

• Behaupten von arbeitsrechtlichem Fehlverhalten (Urlaubszettel „verschwunden“)

• strafbare Handlungen werden unterstellt oder z. B. Diebesgut untergeschoben

• Fort- und Weiterbildungsvorhaben werden gezielt behindert

• Ausgesuchte Fehler werden beim Vorgesetzten gemeldet („Anschwärzen“)

• Von anderen begangene Fehler werden dem Betroffenen in die Schuhe geschoben

• willkürliche Abmahnungen, Umsetzungen, Versetzungen

• willkürliche Kündigungsversuche (Gründe an den Haaren herbeigezogen)

• willkürliches Zurückhalten von zustehendem Lohn u. a. (z. B. Urlaubsgeld, Spesen)

• betriebsübliche Beförderungen, angestrebte Position werden selektiv Blockiert

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3. Destruktive Kritik

Zweck: Kritik von Fehlern und Nachlässigkeit sollte eigentlich den Zweck der Abhilfe und Verbesserung haben. Bei destruktiver Kritik werden jedoch gezielt Fehler gesucht, aufgebauscht oder auch durch Manipulation herbeigeführt mit dem Ziel, sie dem Betroffenen als belastendes Material vorzuwerfen. Es geht überhaupt nicht um Verbesserung von Arbeitsleistung oder um Abhilfe von Missständen, sondern Fehler werden gezielt gesucht und zur Demontage einer Person genutzt.

Formen der Übergriffe:

• demütigende, unsachliche, überzogene, harsche, gnadenlose Kritik

• Aufbauschen einzelner Vorfälle oder Fehler (Maus zu Elefanten machen)

• Generalisierung von Fehlern; pauschale Kritik (Sie machen alles falsch)

• Unterdrückung von Verbesserungsvorschlägen und -bemühungen

• Chronische Entmutigung („Sie sind unfähig“)

• Fingierte Beschwerden durch Dritte (gefälschte Briefe, Anrufe, Mails)

 

4. Angriffe gegen die soziale Integration

Zweck: Das Bedürfnis nach sozialer Akzeptanz und das Recht auf respektvolles

soziales Miteinander, das nicht nur im Privatleben, sondern auch im Arbeitsleben

berechtigt ist, wird gezielt untergraben, um dem Betroffenen jede

Hoffnung auf soziale Wertschätzung zu nehmen.

Formen der Übergriffe:

• Räumliche Isolation. (z. B. abgelegenen Arbeitsplatz)

• Soziale Isolation (Störung der Kontaktmöglichkeit mit freundlich gesinnten Mitarbeitern)

• Unterdrückung von Meinungsäußerungen des Betroffenen (Mund verbieten)

• Gespräche hinter dem Rücken (Tuscheln, Tratschen, Gerüchte)

• Einschüchterung von (potentiellen) Bündnispartnern, Freunden des Betroffenen

• Ausschließen aus der Alltagskommunikation und informellen Kontakten

• Ausschließen aus üblichen gegenseitigen Freundlichkeiten im Kollegenkreis

• demonstratives Schweigen im Beisein des Betroffenen

• Ignorieren von Fragen, Hilfeersuchen, Kooperationsangeboten des Betroffenen

• demonstrativ aus dem Weg gehen, nicht an einem Tisch sitzen, in einem Raum sein

Violence

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5.  Angriffe gegen das soziale Ansehen im Beruf

Zweck: Chronische Demütigung in direkter Konfrontation oder Rufschädigung hinter dem Rücken, um den Betroffen sowohl beruflich als auch menschlich existentiell zu isolieren.

Formen der Übergriffe: 

6. Angriffe gegen das Selbstwertgefühl 

 

Weiteres können Sie in meinem neuen Buch über Mobbing nachlesen, Neuerscheinung am 02.03.2020:

ISBN: 9783981955941

Hier einzusehen und zu bestellen

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7Schreck, Angst und Ekel erzeugen

8Angriffe gegen das Privatleben

9Angriffe gegen die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit

10Unterlassene Hilfeleistung