Bedrohungen durch Hassgruppen auch im Freizeitbereich

Autor: Steffen Meltzer, überarbeitet am 30.08.2016

Als ich eines Tages  meinen üblichen Weg zum Dienst ging, sah ich zu meiner Verwunderung auf einem Parkplatz ein stark beschädigtes Auto stehen. Alle Reifen waren zerstochen, einige Scheiben eingeschlagen, ein großer Kübel weißer Farbe war ins Fahrzeuginnere geschüttet worden. Dann sah ich den Fahrzeugbesitzer. Mir war sofort klar, dass es sich hierbei nur um eine Racheaktion handeln konnte, was mir das Opfer, ein betroffener Polizeibeamter, auch sofort bestätigte. In der Presse konnte jeder daraufhin nachlesen, dass es durch die drei Tatverdächtigen in der Vergangenheit bereits zu mehreren Bedrohungen gegenüber Polizisten gekommen war und dass umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Der zerstörte PKW war nicht die einzige Sachbeschädigung, die in diesem Zusammenhang begangen wurde.

Schauen wir uns einmal einige weitere Beispiele an. Ein Blick über den Gartenzaun kann dabei nicht schaden:

  • Bei der Zwangsräumung eines Hauses in Sachsen – Anhalt gab es im August 2016 bei der Durchsetzung eines Amtshilfeersuchen eine Schießerei, bei der ein sogenannter „Reichsbürger“ schwer- und zwei Polizeibeamte leicht verletzt worden. Der Gerichtsvollzieher und seine Familie wurden nach der Maßnahme, auch im Privatbereich, massiv bedroht, so dass Schutzmaßnahmen ergriffen werden mussten.
  • Bei diversen Rockerbanden steigt das interne Ansehen, wenn Polizisten angegriffen und verletzt werden.
  • Die Berliner Morgenpost vermeldet am 14.April 2012 einen Anschlag auf einen Bundespolizisten, bei dem die Radmuttern an dessen PKW gelockert wurden.
  • In Uelzen nahm ein Straftäter gezielt einen Kriminalbeamten ins Visier. Er hatte den Polizisten privat bedroht und war dafür zu einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro verurteilt worden. Bei einer zufälligen Begegnung im Schwimmbad verlangte der Verurteilte die Geldstrafe von dem Beamten zurück. Jetzt wird gegen ihn wegen Erpressung ermittelt. Derweil wurde in Lüneburg einem Polizisten der Privat- Pkw angezündet, der in seinem Carport stand („Altmark-Zeitung“ vom 21. 2. 2012).
  • In bestimmten Fußballforen wird unverhohlen vom „Polizeistaat BRD“ geschrieben, den man nicht akzeptieren müsse.
  • In anderen Internetforen wird Hass gegen die Polizei geschürt. Polizeibeamte werden als Denunzianten, auf einer Stufe mit Kriminellen stehend, als gewalttätige und psychisch gestörte Menschen dargestellt, die es zu bekämpfen gilt. Weiterhin wird allen Ernstes behauptet, dass ein genetischer Defekt dazu führt, dass man Polizist wird.
  • Hassgruppen zweifeln die Rechtmäßigkeit unseres Staates und damit die legitimen Rechte der  Polizei zur Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung an.
  • Deshalb meinen sie sich das Recht herausnehmen zu können, staatliche Institutionen und deren Vertreter zu bekämpfen.

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Foto: Steffen Meltzer

Das Phänomen „Verfolgung von Polizeibeamten“ ist seit längerem in den USA bekannt.

Nach Psychologieoberrat a.D. Dr. Uwe Füllgrabe kommt es nicht so selten vor, dass Polizeibeamte in ihrer Freizeit ausspioniert und massiv mit dem Leben bedroht werden. Anlass kann bereits eine Verkehrskontrolle mit einem ausgesprochenen Verwarnungsgeld sein. Am Ende kann das Auflauern mit einer scharfen Waffe stehen oder das Zusenden eines Paketes mit Sprengstoff. Das mögen zwar extreme Beispiele sein aber diese Täter hatten vorher einen direkten Kontakt zu den betroffenen Polizisten.

 

Woran erkenne ich diese Täter/potientiellen Täter?

Um es vorwegzunehmen, es gibt keinen „Königsweg“. Auch wenn du alle Regeln beachtest, es kann dir später trotzdem passieren, dass du verfolgt und bedroht wirst. Noch schwieriger wird es, wenn du an ideologische Überzeugungstäter, beispielsweise sogenannte Reichsbürger, gerätst. Du merkst es an deren Verhalten, zum Beispiel  bei Verkehrskontrollen:

  • Sie haben keine Fahrerlaubnis, Fahrzeugzulassung etc. zur Hand, da diese Papiere für sie illegal sind, evtl. händigen sie dir eigene Phantasiedokumente aus.
  • Sie bezeichnen sich selbst als „König“, „Reichskanzler“, „Innenminister“ oder „Reichsgeneralstaatsanwalt“. Deine Eigenschaft als Vollzugsbeamter wird nicht akzeptiert.
  • Vielleicht versuchen sie dir auch einen Vortrag über deren Auffassungen zu halten, sie stellen dir Fragen und versuchen eine Diskussion vom Zaun zu brechen.
  • Sie werden dir sagen, dass sie freie Bürger sind und dass diese Kontrolle unakzeptabel ist.

 

Aber auch „privat“ kann es dich treffen:

  • Bei privaten Streitigkeiten spielt plötzlich nur noch dein „Status als Polizeibeamter“ eine Rolle. Dass du „Mensch“ – mit deinen persönlichen Ansichten und gesetzlich verbürgten Rechten, wie jeder andere auch bist, wird dabei ausgeblendet. So versuchen sie dich zu „entmenschlichen“.
  • Sie führen anschließend auf allen Ebenen einen Vernichtungsfeldzug, hierzu versuchen sie auch staatliche Institutionen, andere Privatpersonen, Verbände, Vereine und Presse zu missbrauchen, um zu denunzieren.
  • Das kann bis zum Versuch gehen, persönliche und berufliche Existenzen zu vernichten.
  • Sie provozieren und können sogar zum Duell fordern. Dazu stellen sie Fallen und lauern ihrem „Feindbild“ auf.
  • Achte genau auf Anzeichen psychischer Störungen und Erkrankungen.
  • Sie werden “raffinierterweise“ den „Opferstatus“ einnehmen wollen, um Dritte gegen dich aufzustacheln und manipulativ für sich einzusetzen.

 

Was ist zu tun?

Verhalte dich auf jeden Fall korrekt. Du musst damit rechnen, dass die Person in der offensiven Kommunikation gegen Polizeibeamte belesen und geübt ist. Mehrere Beispiele dafür habe ich selbst erlebt und recherchieren können. Lass dich weder einschüchtern noch auf die Beziehungsebene ziehen. Beantworte keine Fragen, erkläre ihnen, auch mit Nachdruck, unter Kontrolle der Situation, deine Maßnahme. Lass dich nicht auf Diskussionen ein. Sei wachsam, was diese Person tut, beobachte ihre Hände, aber lass auch die Mitfahrer nicht aus dem Auge. Zeige keine Signale der Selbstunsicherheit, zum Beispiel durch einen gesenkten Blick oder langsames Sprechen mit brüchiger Stimme. Lass dich auf keine Diskussion ein, falle ihm ggf. ins Wort und setze deine Maßnahme ohne unnötige Verzögerung um. Da eine Verkehrskontrolle für diese erregten Menschen eine extreme Stresssituation darstellt. Versuche die Anspannung der Person nicht dadurch zu erhöhen, indem du ungewollt Anlass für Provokationen gibst. Das erfordert ein gewisses Maß an Training. Lasse dich nicht filmen. Du bist keine „öffentliche Person“ im Sinne der Rechtsprechung. Gem. Artikel 2 des GG, §59 Urhebergesetz und §22 Kunsturhebergesetz sind solche Aufnahmen von Polizeibeamten illegal, wenn nicht deren Einwilligung vorliegt.

Wenn du privat bedrängt wirst, sichere stets und ständig Zeugen und andere Beweise, verhalte dich immer korrekt. Manchmal ist das deine einzige Chance, damit du dich gegen Verleumdung und andere  Anschwärzungen wehren kannst.  Dabei kannst du auch technische Hilfsmittel benutzen. Denke daran, mache keine Fehler, lass dich auch emotional zu nichts hinreißen, tritt gegebenenfalls den Rückzug an. Das ist immer noch klüger, als sich auf ein „Duell“ einzulassen. Nur wenn dein Leben und deine Gesundheit auf dem Spiel stehen, nutzt du dein gesetzlich verbürgtes Notwehrrecht. Überziehe dabei nicht. Der Gegner wird jeden Fehler für sich ausschlachten wollen, um sich als „Opfer“ verkaufen. Trainiere auch im Freizeitbereich einen entspannten peripheren („breiten“) Rundumblick.

 

Was bleibt dir sonst? 

Nach dem Blick über den Gartenzaun werfen wir einmal einen Blick über den großen Teich: Die amerikanische Sicherheitsfirma „Calibre Press“ gibt bei Bedrohungslagen folgende Hinweise:

  • Mit persönlichen Daten wie Name und Anschrift keinesfalls an die Öffentlichkeit gehen.
  • Briefe, persönliche Papiere usw. vernichten, bevor man sie im Abfall entsorgt.
  • Fahrtrouten nach Hause wechseln.
  • In den Rückspiegel schauen, ob man verfolgt wird.
  • Nach Dienstschluss nicht geistig abschalten, sondern aufmerksam bleiben.
  • Nicht immer zur gleichen Zeit die gleichen Wege benutzen, zum Beispiel beim Gassi gehen mit dem Hund.
  • Kein Tunnelblick und Gedankenverlorenheit, trainiere auch in deiner Freizeit den peripheren Blick.
  • Habe „für den Fall des Falles“ abrufbereite Handlungsalternativen parat, damit kein Täter deine entstehende Schockphase nutzen kann, nur weil du unvorbereitet bist.
  • Gegen unerwünschte Belästiger, Verfolger und Stalker aus dem persönlichen Bereich wehrst du dich mit einer Privatklage erfolgreich. Die Kosten trägt dann der Verurteilte. Sammle deshalb umfangreiche Beweise.

Bleibe auf jeden Fall korrekt und bewahre die Nerven, lass dich nicht zu etwas hinreißen, was später gegen dich spricht. Du bist deshalb nicht paranoid, dass hat nichts mit Verfolgungswahn zu tun, aber versuche eine gelassene Wachsamkeit/Gefahrenbewusstsein an den Tag zu legen. Nur so kannst du verhindern, dass du und/oder deine Familie unwissentlich Opfer eines Verfolgers werden, der Rache will. Wenn du es gut begründest, kannst du deine Daten beim Einwohnermeldeamt sperren lassen. Du wirst dann angeschrieben und informiert, wenn jemand (außer Behörden) deine Daten unter einem Vorwand abfragt. Jedoch stellt der Datenschutz aus mehreren Gründen keine besondere Sicherheit dar.

Wenn du jedoch meine Ratschläge befolgst, wirst du dich erst einmal gut schützen können. Eine 100%-ige Sicherheit kann es jedoch nicht geben.

Für Anfragen und Vorträge stehe ich zur Verfügung.