In letzter Zeit gab es in den „Sozialen Netzwerken“ erhebliche Auseinandersetzungen zum nationalen Background von Tatverdächtigen, die öffentlichkeitswirksame Straftaten begangen hatten. Genannt seien an dieser Stelle zwei Verbrechen im Freistaat Bayern. In München wurde ein Polizeibeamter durch einen Messerstich in den Nackenbereich lebensgefährlich verletzt. In Augsburg wurde ein Feuerwehrmann durch die Wucht eines unvermittelten Faustschlages getötet. Bis auf eine Ausnahme gelten alle Täter als Deutsche und werden in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) der Länder und des Bundeskriminalamtes (BKA) eingehen.

In der Augsburger Pressekonferenz (PK) verteidigte sich der Polizeipräsident vehement dagegen, dass in der Öffentlichkeitsfahndung keine „Nationalität“ der Tatverdächtigen mitgeteilt wurde. In Wirklichkeit dürfte es dabei um die konkrete Täterbeschreibung gegangen sein, nicht um die Nationalität. Die Frage muss erlaubt sein, ob gut gemeint auch gut gemacht ist. Im Münchner Fall wurde sofort erklärt, dass der Täter ein Deutscher sei. Das sorgte bei manchem Leser für Verärgerung, nachdem in der BILD ein Foto veröffentlicht wurde.

Kritiker an dieser Informationspolitik wurden auf der PK durch den Polizeivertreter pauschal als „geistige Brandstifter“ gebrandmarkt. Ist das wirklich so einfach? Woher rührt die Besorgnis vieler Bürger darüber, dass mit dem höher werdenden Anteil von Ausländern und Zugewanderten auch die Gewaltkriminalität steigen könnte? Handelt es sich hierbei um einen subjektiven Eindruck, der mit der Lebensrealität nichts zu tun hat?

Schauen wir uns die Fakten einmal etwas näher an:

Für 2018 erfasste das Bundeskriminalamt statistisch 1.931.079 Tatverdächtige. Davon waren 30,5 % (589.200) Nichtdeutsche, der Zuwandereranteil (ohne ausländerrechtliche Verstöße) liegt bei 8,6 % (165.769). Zu dieser Gruppe zählen nicht nur Flüchtlinge und Migranten, sondern auch sogenannte reisende Täter also grenzüberschreitende aktive Kriminelle.

Wenn wir auf die Gruppe der tatverdächtigen Zuwanderer im Bereich gegen das Leben genauer eingehen, stellen wir bei den Tötungsdelikten folgendes fest:
Betrug die Fallzahl 2014 noch 160 Taten, bei einem Zuwanderungsanteil von 4,3 %, so stiegen diese Zahlen von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. 2018 waren es 550 Taten mit einem Anteil von 14,8 %. Das entspricht einem Steigerungsfaktor von etwas über 3,4.

Wenn wir die aufgeklärten Tötungsverbrechen (Mehrzahl sind Versuche) aufzählen, kommen wir im Jahr 2018 bei insgesamt 3007 erfassten und bekannten Taten auf einen Anteil von 430 (14,3 %) durch Zuwanderer, währenddessen 2014 von 2.760 nur 122 (4,4 %) zu verzeichnen waren. Die anteilmäßige Steigerungsrate beträgt in diesem Zeitraum zirka das 3,5 fache.

Prof. Dr. Martin Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, fasst diese und weitere Zahlen folgendermaßen zusammen:

„Von 2016 bis 2018 hat im Durchschnitt jeden Tag mindestens ein Tatverdächtiger versucht, einen Menschen in Deutschland umzubringen. Insgesamt wurden 199 Menschen in drei Jahren getötet.“ Zitat Ende.

Polizisten und Soldaten im Einsatz wissen sehr genau, dass sie ihren Radar und die Konzentration im Umgang mit bestimmten Personen schärfen müssen, wollen sie lebendig und unverletzt vom Dienst zurückkehren. Hierzu gehört kulturelle Kompetenz auf der einen Seite, aber auch ein ausgeprägtes, wenn auch gelassenes Gefahrenbewusstsein, auf der anderen Seite. Eine naive einseitige Betrachtungs- und Herangehensweise könnte dafür sorgen, dass man keine zweite Chance bekommt.

Die Fragen nach der Nationalität eines Täters sind also durchaus verständlich und legitim und dürfen nicht als No-Go mit einem Rundumschlag abgebügelt werden. Das „Lesen zwischen den Zeilen“ oder das unnötig „politisch korrekte“ Verbergen erreicht dagegen punktgenau das beabsichtigte Gegenteil der „guten Absicht“.

Das ungeschriebene „Gesetz der Straße“ kennt nicht nur in München oder Augsburg keine Tabus. Gleiches muss auch für die gesellschaftliche und kriminologische Ursachenforschung von Verbrechenstatbeständen und deren Mörder und Totschläger gelten. Nur dann sind wir in der Lage, Gewaltkriminalität tatsächlich, effektiv und nachhaltig zurückzudrängen.

Es geht auch nicht darum, das „subjektive Sicherheitsgefühl“ der Bevölkerung zu verbessern, sondern die reale Kriminalitätslage.


Steffen Meltzer, Buchautor von Ratgeber Gefahrenabwehr: So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf