Die hässliche Fratze des Mobbings, Titelbild: envato

Der Faktencheck:

  • Sterberate vor dem 60. Lebensjahr, Polizei Land Brandenburg:
  •  Stand 09/2014:  32 
    • Entspricht einer dreifach- höheren Sterblichkeitsrate, gegenüber dem Durchschnitt der Bevölkerung. (Quelle: Vgl. Statistisches Jahrbuch BBG, Sterbetafel.)
  • 2013:  27
  • 2012:  21
  • 2011:  27 (30% Suizide)
  • 2009 + 2010:  50
  • Krankenstand, Polizei Land Brandenburg:
  • Krankenstand je Polizei- Bedienstete/Jahr Land BBG 2001: 15 Tage (1*)
  • Krankenstand je Polizei- Bedienstete/Jahr Land BBG 2008: 30 Tage (1*)
  • Krankenstand je Polizei- Bedienstete/Jahr Land BBG 2012: 34 Tage (1*)
  • Krankenstand je Polizei- Bedienstete/Jahr Land BBG 2014: 36 Tage (1,1*) (Spitzenposition  in Deutschland)
    • Beispiel Krankenstand pro Mitarbeiter und Jahr im Polizeirevier Seelow:
      • 2009: 28 Tage
      • 2013: 58 Tage (2*)
    • Zum Vergleich:
      • Krankenstand  ÖD und Freie Wirtschaft Land BBG/Jahr: 14,9 (3*)
      • Krankenstand ÖD und Fr. Wi. Bundesdurchschnitt/Jahr: 13,9 (3*)
  •  Kranke in der Polizei- Land BBG: ca. 820 (10% des Personalbestandes) (4*)

 (…) Kaum ein Vorgesetzter hat den Mumm zu sagen, das geht nicht. Die Kolleginnen und Kollegen werden auf Verschleiß gefahren. Das führt wiederum zu einem erhöhten Krankenstand. (5*)

  •  Zusammenhang zwischen Suiziden von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen und möglichen Mobbing: Fünf aufgezeigte bekannte Fälle: http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/262697/
  • Mobbing – Ein Führungsproblem,  Wolfgang Ladebeck, stellvertretender Bundesvorsitzender DPolG: http://www.dpolg.de/upload/pdf/gesamtausgabe12-2012.pdf

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Foto: Steffen Meltzer

In Gedenken an die Kollegen der brandenburgischen Landespolizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Bundespolizisten mit Wohnort BBG, die durch Krankheit, Unfall oder Suizid viel zu früh verstorben sind. Foto vom Gedenkgottesdienst des Polizeipfarrers in der Nikolaikirche Potsdam, vom 04.11.2014.

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Betriebsklimastudien in der ganzen Welt zeigen einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Qualität der Führungs – und Leitungstätigkeit und dem Krankenstand in einer Organisation auf.  Hierzu gehören nicht nur innerorganisatorische Abläufe und die Auswahl des Führungspersonals, sondern auch und wie  ein Arbeitgeber bereit ist, seine Mitarbeiter als die wichtigste Ressource anzuerkennen und entsprechend respektvoll zu behandeln. Anders ausgedrückt: Dort wo ein fairer Umgang herrscht, für das bessere Argument nicht die höhere Dienststellung den Ausschlag gibt, Konflikte nach dem „Win – Win“ – Prinzip und nicht nach der „Gewinner – Verlierer“ – Mentalität ausgetragen werden, gibt es eindeutig weniger Kranke. Arbeitnehmer, egal ob Beamte, Arbeiter oder Angestellte suchen dann gern ihren Arbeitsort auf und liefern dem Unternehmen gegenüber loyal die erwarteten Leistungen und darüber hinaus ab.

Scheinbekenntnisse und grandiose Papiervorlagen, die regelmäßig als Pseudoargumente für eine „gute Führungskultur“  benutzt werden, ändern an diesen Zuständen nichts. Ein hervorragend trauriges Beispiel ist die sogenannte „Mobbingvereinbarung“ in der Polizei des Landes Brandenburg. Diese ist  völlig überaltert  (inzwischen gab es zwei Polizeistrukturreformen) und wird darüberhinaus völlig unzureichend umgesetzt, siehe auch den u. g. Artikel.

Positiv beispielgebend  anführen möchte ich jedoch in diesem Zusammenhang die neue Dienstvereinbarung, zwischen dem PHPR und dem Innensenator von Berlin, die aktuell und inhaltlich als sehr zeitgemäß und allumfassend einzuschätzen ist.

 

Mobbing in unserer Polizei? Gibt es gar nicht!

Artikelbeitrag: gefunden in „Deutsche Polizei“ Ausgabe Brandenburg 07/14

Negativbeispiele aus dem realen Leben

Ein Scheinverfahren, dass sich über 16 Monate brotlos in die Länge zog, davon  die letzten neun Monate, in denen mit dem Geschädigten jegliche Kommunikation durch die sogenannte Mobbingbeauftragte verweigert wurde. Anfangs zwei stattgefundene Gespräche, davon eins mit empfundenen manipulativen Anstrich, beide ohne Anfertigung eines gemeinsamen Protokolls; eine Mobbingakte, unvollständig und löchrig wie ein Schweizer Käse, mit nicht nachvollziehbaren Geheimermittlungen, ein Vorgesetzter, der Mobbing leugnet, ein letzten Endes in der Betroffenheitsnot eingeschalteter Rechtsanwalt, auf den die Beauftragte betreffs Forderung nach Akteneinsicht und einem Gespräch ebenfalls nicht reagiert. Ein Vorgesetzter, der sich nach diesen vielen Monaten weigert, mit seinem Bediensteten ein Mitarbeitergespräch (zum Thema Mobbing) zu führen, obwohl jeder Beamte gemäß Führungskonzept zur Personalentwicklung dieses einfordern darf.

Schließlich wurde dem Gemobbten, statt ein Abschlussgespräch zu führen, lediglich ein Briefchen geschrieben, das nicht nachvollziehbare Behauptungen enthielt, natürlich zu dessen Ungunsten, der sich nun seinerseits Beschuldigungen ausgesetzt sah, die jeglicher Grundlage entbehren. Gespräche verweigern und Briefchen schreiben, anstatt miteinander zu reden und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, sind das die neue moderne Führungskultur und das Gesundheitsmanagement anno 2014 in der brandenburgischen Polizei?

Sogenannte Mobbingvereinbarungen sind dann das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Das Ergebnis können somit tendenzielle Verfahren sein, die verbrannte Erde hinterlassen. Sie bestätigen lediglich, dass niemand auch nur einen Fehler gemacht hat und darüber hinaus der Schwarze Peter noch einmal mehr dem Gemobbten zugeschoben wird.

Domestic Violence

Foto: envato

So existiert beispielsweise  zwischen den Mobbingbeauftragten der Polizei eine gut gemeinte Mobbingrunde mit  Fallbesprechungen. Allerdings wurde die für den angeführten Fall verantwortliche Mobbingbeauftragte dort noch nie gesehen und keiner hatte es bisher gemerkt. In unserer Polizei gibt es leider keine einheitlichen bekannten Handhabungen und Formvorschriften mit Verfügungscharakter über die Führung von Mobbingverfahren. Das Glücksspiel beginnt, wenn eine Beauftragte hinzubefohlen wird und dagegen auch kein Protest hilft, wie in dem benannten Fall.

Ich halte es außerdem für einen Fehler, dass Mobbingbeauftragte, (die dazu Laien sind, siehe Artikel Rudi Brandt in Wolmerath/Esser Werkbuch Mobbing, 2011) Sachverhalte in ihrer eigenen Behörde untersuchen. Der Verkehrsunfall eines Funkstreifenwagens wird, aus gutem Grunde, auch nicht vom gleichen Polizeirevier aufgenommen. Das hierarchische Gegebenheiten dadurch noch zwingend verstärkt werden, dass Mobbingbeauftragte in ihrer eigenen Behörde ermitteln, dass nirgends  verbindlich und vor allem transparent festgeschrieben steht, was Mobbingverfahren sind und wie sie zu  führen sind, kann zu Willkür und einem weiteren Ungleichgewicht zu Ungunsten eines Opfers führen und gehört deshalb dringend abgeschafft. Ein Geschädigter weiß dadurch nicht einmal, was ihm im Verfahren zusteht und was nicht.

So bleibt letzten Endes nur die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zu engagieren und die Sache außerbehördlich zu entscheiden, was gar nicht in der Absicht lag und auch nicht im Sinne unserer Organisation sein kann. Es ist peinlich, wenn dann notgedrungen vor Gericht öffentlichkeitswirksam Zustände in einer Dienststelle beschrieben werden, wodurch noch ganz andere Fragen gestellt werden könnten.

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Foto: Steffen Meltzer

Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen Mobbing zu wehren?

Machen wir uns nichts vor: Da man nicht selten auf eine Wand der Abwehr und des Schweigens stößt, hat ein Anzeigender in einer straffen Hierarchie nur begrenzte Chancen. Ja selbst einen unterstützenden Personalratsvorsitzenden kann der Dienststellenleiter auflaufen lassen – wenn er es denn will. Oftmals bleibt nur die freiwillige Versetzung, die ebenfalls nicht ungefährlich ist, da einem auch am neuen Dienstort recht bald der Ruf als Querulant vorausgehen wird.

So etwas lässt sich vorsätzlich steuern und ist auch bekannt.

Führe ein Mobbingtagebuch mit Datum, Uhrzeit, Sachverhaltsschilderung und Zeugen. Schaffe dir ein Netzwerk an Unterstützern, wie Anwalt, Polizeiseelsorger, Personalrat Ärzte, Freunde, ggf. Journalisten etc. arbeite auch an deiner eigenen Persönlichkeit.

Kennt jemand gar einen Fall, wo ein Mobber nachhaltig zur Verantwortung  gezogen wurde?

Wenn gar nichts mehr geht: nimm dir einen spezialisierten Anwalt, du kannst vorerst eine Präventionsklage vor Gericht einreichen. Hier ist die gesetzliche Beweispflicht des Mobbingnachweises nicht so hoch angesiedelt. Das kommt einer „einstweiligen Verfügung“ zu deinem Schutz nahe. Das machst du, wenn der Arbeitgeber dich nicht schützen will, weil nichts ermittelt wurde und dich weiter der Situation aussetzt. Eine richtungweisende Entscheidung hat das BAG im Jahr 2007 gefasst (8 AZR 593/06, NZA 2008, 223). Demzufolge ist die juristische Bewertung der Belästigung aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz analog auch auf den Tatbestand des Mobbings anzuwenden.  Später kannst du noch einmal betreffs Schmerzensgeld nachlegen. Du brauchst dazu einen langen Atem (GdP-Arbeitsbroschüre Nr. 16).

Richte dich gedanklich darauf ein, dass man dich erneut angreifen könnte, weil du  dein Recht in Anspruch nimmst, deine Gesundheit zu erhalten, was nach dem Beamtengesetz überdies auch deine Pflicht ist.

Ende des Artikels aus „Deutsche Polizei“, Ausgabe Brandenburg.

Textauszug aus dem Video:

O-Ton, Michael Else, Rechtsanwalt:

»In den allermeisten Fällen findet keine Aufarbeitung statt. Das kann ich aus meiner Erfahrung sagen. Also diese Vorgehensweise ist meiner Meinung nach skandalös. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen allein gelassen werden, obwohl sie eigentlich in dieser Situation die meiste Hilfe benötigen würden.«

Lässt die Polizei gemobbte Mitarbeiter also im Stich?

Die Innenministerien erklären auf unsere Nachfrage, das Interesse an Aufarbeitung sei groß. Allerdings: Fast immer gibt es nur eine interne Aufklärung, also durch Mitarbeiter der Polizei.

Für Professor Christian Pfeiffer ist genau das das Problem. Er fordert externe Vermittler, die neutral sind, weder Mobbing-Opfer noch Täter kennen. Denn der Zusammenhalt bei der Polizei sei enorm. Zitat ende.

Zitat: http://www.swr.de/-/id=12184726/property=download/nid=1197424/8eto9i/index.pdf

ARD German Television

Anstalt des öffentlichen Rechts

HA Chefredaktion Fernsehen

Abteilung Inland

Redaktion REPORT MAINZ

Am Fort Gonsenheim 139

55122 Mainz                                                                                                                               08.10.2013

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Presseinformation

Experten kritisieren mangelhafte Aufarbeitung von Mobbing bei der Polizei. Gewerkschaft der Polizei und Kriminologe Pfeiffer werfen Ministerien schöngerechnete Zahlen vor.

Mainz – Nach Ansicht des Kriminologen Prof. Christian Pfeiffer, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V., und des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg, Rüdiger Seidenspinner, gibt es bei der Polizei mehr Mobbing-Fälle als offiziell zugegeben wird. Das berichtet das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ (heute, 21.45 Uhr im Ersten). „Hier wird unter den Teppich gekehrt, was sich wirklich abspielt“, sagte Prof. Christian Pfeiffer.

REPORT MAINZ hatte zuvor bei den Innenministerien der Länder nachgefragt, wie viele solcher Mobbing-Fälle in den vergangenen fünf Jahren gemeldet wurden. Mehrere Länder gaben in der Umfrage an, Mobbing bei der Polizei gar nicht statistisch zu erfassen. Die anderen berichteten von Einzelfällen, bei der Polizei habe es maximal drei bis gar keine Mobbing-Fälle gegeben. Nur zwei Länder hielten dabei explizit eine Dunkelziffer für möglich.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Baden-Württemberg, Rüdiger Seidenspinner, sagte daraufhin gegenüber REPORT MAINZ: „Das ist schöngeredet, das ist schöngerechnet. Man versucht da über Probleme, die es innerhalb der Polizei gibt, hinwegzutäuschen. Wir haben sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die Opfer von Mobbing sind.“ Mit diesen Zahlen wolle man den Anschein erwecken, dass bei der Polizei in puncto Mobbing alles in Ordnung wäre. Dies sei aber nicht der Fall.

Auch Prof. Christian Pfeiffer betonte im Interview mit REPORT MAINZ, dass Mobbing bei der Polizei kein Einzelfall sei. Im Gegenteil sieht der Kriminologe dort sogar ein erhöhtes Risiko für Mobbing: „Polizeibeamte müssen enorm viel an Stress aushalten, an Aggressivität durch andere. Und dann sucht sich das ein Ventil, dann nimmt man irgendwo einen Schwächeren und lässt an ihm seinen Ärger aus. Daraus erwächst Mobbing.“, so Prof. Pfeiffer.

Gegenüber REPORT MAINZ kritisierten außerdem mehrere Polizei-Mitarbeiter und Anwälte eine mangelnde Aufarbeitung der Mobbing-Fälle. Die Mobbing-Opfer fühlten sich von ihrem Arbeitgeber alleine gelassen. Auf Nachfrage gaben die Innenministerien dazu an, dass das Interesse an Aufarbeitung groß sei. Allerdings findet die Aufklärung, laut den Ergebnissen der Umfrage unter den Ministerien, fast immer polizeiintern, durch Mitarbeiter der Polizei statt. Dies kritisierte der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer scharf. Für die betroffenen Opfer sei das ein Trauerspiel, erklärte er. Aufgrund der besonderen Bündnistreue innerhalb der Polizei könne eine neutrale Aufarbeitung so nicht erfolgen. „Keiner verrät den anderen, wenn da mal Fehler passiert sind. Es intern zu handhaben schwächt die Position der Opfer, es gibt ihnen keine richtige Möglichkeit zu ihrem Recht zu kommen. Auf Dauer ist das nicht akzeptabel.“, so Prof. Pfeiffer. Im Interview mit REPORT MAINZ forderte der Kriminologe deshalb externe neutrale Vermittler, die die Mobbing-Fälle bei der Polizei aufklären und aufarbeiten. Weitere exklusive Informationen finden Sie auf unserer Internet-Seite.

Zitate gegen Quellenangabe frei. Bei Rückfragen rufen Sie bitte in der Redaktion REPORT MAINZ an unter: 06131/9293-3351. Zitat ende.——-

 

Sehr interessanter Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 21.10.2014. Offenbar haben sich nach diesem Artikel mehrere von Mobbing betroffene Polizeibeamte an die berichtende Journalistin gewandt:

Quelle: http://www.maz-online.de/Brandenburg/Der-Maskenmann-Prozess-macht-Probleme

Hohe Dunkelziffer?

Besonders wird kritisiert, dass sogenannte „Mobbingbeauftragte“ (Laien) in Bereichen „ermitteln“, in denen sie selbst in einer dienstlichen Abhängigkeit von ihren Vorgesetzten stehen. Was dabei herauskommt (Der Berg gebar eine Maus) bedarf nicht übermäßig viel Phantasie.   
Interessant: Jährlich wenden sich trotzdem ca. 10 Kollegen wegen Mobbings an die sog. „Mobbingbeauftragten“ aber nur drei Fälle hätte man laut Pressesprecher anerkannt. Seit 2006 (dem Bestehen der „Mobbingvereinbahrung“) also jährlich 10 Vorfälle, dass sind als 90 Verfahren bei nur drei „Anerkennungen von „echtem Mobbing“, Anerkennungsquote also nur 3% ! Noch Fragen?! Keine Wunder, siehe oberes „praktisches Beispiel“ eines Mobbingverfahrens.

Interessant auch die im Artikel angesprochene Suizidrate bei brandenburgischen Polizeibeamten.

Weitere Presseartikel zum Thema: Mobbing in der Polizei?

  • http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1342661/
  • http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/20141029_2215/maskenmann-prozess-polizeiarbeit-manipuliert.html  (Text und Video der Redaktion „Klartext“ des RBB)
  • http://www.focus.de/regional/brandenburg/polizei-maskenmann-prozess-kleine-anfrage-zu-mobbing-bei-polizei_id_4242109.html
  • http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/DF189DA9AC88060DC1257CFB0025324A/$file/BG_2014_07.pdf
  • http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/576909/ (Suizid eines Polizeibeamten, Verdacht Mobbing)
  • http://www.onlinezeitung24.de/article/2811
  • https://www.steffen-meltzer.de/skandal-und-taeglich-gruesst-das-murmeltier-mobbing-der-brandenburgichen-polizei-und-kein-ende/

Wieviele Fälle in Hessen?

In Hessen gab es sogar eine medienwirksame Mobbingaffäre. So berichtet die „Frankfurter Rundschau“(6*), dass auch dort Mobbing stets abgestritten bzw. stark eingegrenzt wurde. Bei einem mobbinggeschädigten POK haben sich jedoch 70 weitere Betroffene gemeldet, die Dunkelziffer liegt vermutlich sehr viel höher. Auch habe man den Zentralen Polizeipsychologischen Dienst (ZPD) über „Gutachter“ dahingehend versucht zu missbrauchen, dass man mit diesem Instrument Druck auf die Opfer ausgeübt habe. Auf diese Weise hatte man u.a. schon vier korrekte Steuerfahnder der Finanzbehörde mit einer „psychiatrischen Persönlichkeitsstörung“ entsorgt. Der Fall Mollath lässt grüßen. Der POK berichtet, dass vor allem Beamte betroffen sind, die den Mund aufmachen, diese werden zum Polizeiarzt, mit dem Ziel der vorzeitigen Pensionierung geschickt. Entsprechende Dokumente mit Namenslisten liegen diesem vor. Auch dieser hessische Polizeibeamte wurde zum Amtsarzt geschickt, der ihm nach einer Knieuntersuchung(!) ein „streitsüchtiges bis querulatorisches Verhalten“ attestierte. Die „Untersuchung“ habe keine 10min gedauert, das Knie spielte dabei übrigens „völlig überraschend“ keine Rolle.  Der ursprüngliche Ausgangspunkt der „Zerwürfnisse“ war: Der Polizist hatte lediglich versucht, nach einem von außen plötzlich eintretenden Ereignis, in einen weisungsgemäßen polizeilichen  Einsatz, einen sogenannten „qualifizierten Dienstunfall“ anerkannt zu bekommen. Ein Straftäter hatte den Beamten bei einer amtlichen Festnahmehandlung in die Hand gebissen und diesen erheblich verletzt. Außerdem bestand die Gefahr einer HIV- Infektion.

Quellennachweise:

  • 1* http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_7000/7001.pdf
  • 1,1* http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/888812/
  • 2* http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1315869/
  • 3* http://www.maz-online.de/Brandenburg/Burnout-in-Brandenburg-weit-verbreitet
  • 4* http://www.maz-online.de/Brandenburg/Krankenstand-bei-Brandenburgs-Polizei-steigt
  • 5* http://www.gdp.de/gdp/gdpbra.nsf/id/DE_Stammtisch-SPD?open&l=DE&ccm=500000
  • 6*  http://www.fr-online.de/rhein-main/mobbing-affaere-der-hessischen-polizei–mehr-als-einzelfaelle,1472796,4874242.html