von Steffen Meltzer

Ein Video kursiert in den sozialen Netzwerken. Ein eingesetzter Polizist zog seine Dienstwaffe. Das führte zu großen Diskussionen. Was war dem vorangegangen? Eine 31-jährige Frau hatte bei einer zuvor stattgefundenen „Pro-Palästina-Demonstration“ ein verbotenes Plakat mit der Aufschrift „From the river to the sea“ gezeigt.

Der Inhalt fordert, dass Palästina vom Mittelmeer bis zum Jordan reicht. Das würde voraussetzen, dass der Staat Israel nicht mehr existiert. In Deutschland eine Straftat. Polizisten sind dann verpflichtet, einzuschreiten und eine Identitätsfeststellung zur weiteren Strafverfolgung durchzuführen. Bei dieser Maßnahme soll sich die Frau gewehrt haben. Ein hinzukommender 24-jähriger Mann soll dabei versucht haben, die Frau aus den Händen der Polizei zu entreißen. Anschließend sei er in eine Gaststätte geflüchtet, um dort auf Arabisch lautstark ein Messer zu verlangen. Das habe ein Polizeibeamter mitgehört, das heißt verstanden. Daraufhin hat einer der Polizist seine Waffe gezogen und am Körper mit dem Lauf nach schräg unten gehalten. Der Finger ist dabei ausdrücklich nicht am Abzug. Nachdem klar war, dass der Mann kein Messer bekommen hat, wurde die Pistole wieder in das Holster gesteckt.

Was in dem verbreiteten Video zu sehen ist, nennt sich „entschlossene Sicherungshaltung“. Über diese Eigensicherungsmaßnahme entscheidet jeder Polizist in pflichtgemäßem Ermessen selbst, das ist vom Gegenüber hinzunehmen. In diesem Fall wollte der Polizist seine Kollegen, sich selbst unter anderem vor einem nicht auszuschließenden Messerangriff schützen. Diese Maßnahme unterscheidet sich von der „einfachen Sicherungshaltung“ (Hand an der Waffe, diese befindet sich im Holster) und der „entschlossenen Schießhaltung“ (Waffe wird direkt auf das Ziel gehalten).

Die entschlossene Sicherungshaltung ist also keineswegs mit der Androhung der Schusswaffe gleichzusetzen. Dass das Ziehen der Waffe auf einen potentiellen Messermann bedrohlich wirken soll, kann hier getrost als „Deeskalation“ bezeichnet werden. Der Polizist signalisiert damit: „Ich bin wehrhaft und werde meine Maßnahme durchsetzen!“ Die Körpersprache ist eindeutig. Ein Messerangreifer müsste dann abwägen, ob er seine beabsichtigte Tat dann nicht doch lieber unterlässt, um selbst keinen Schaden zu nehmen.

Es ist ebenso klar, dass in einigen Fällen selbst die „entschlossene Schießhaltung“ keinen Angriff verhindert. Besonders bei stark erregten Personen oder solchen, die unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen. Aber auch dann ist der Polizist schnell bereit, mit der „entschlossenen Sicherungshaltung“ angemessen zu reagieren. Ein Sonderfall stellt der immer mal wieder vorkommende Suicide by Cop dar, bei dem der Täter bei seinem Angriff von der Polizei getötet werden will. Unsere Polizisten sind kein Schlachtvieh, die sich erst abstechen lassen müssen, bevor sie ihre Schusswaffen anwenden dürfen. Die Androhung bzw. Anwendung der Schusswaffe ist in Deutschland sehr genau geregelt.

Zurück zum eigentlichen Sachverhalt. Die Frau wurde ebenso wie der 24-jährige Mann durch die Polizei zur Identitätsfeststellung festgesetzt.

Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des tätlichen Angriffes auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der Bedrohung und der Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen eingeleitet.

Mein Beitrag erschien zuerst auf Tichys Einblick