Rechtsstaat oder „Kulturrabatt“?

Seit dem 22.05.2018 galt die 14-jährige Mainzerin Susanne F. als vermisst. Dringend tatverdächtig der 20-jährige irakische „Flüchtling“ Ali Bashar und ein inzwischen festgenommene 35-jähriger Türke .

Der Iraker war am 16.10.2015 mit seiner Familie nach Deutschland eingereist. Seinen Asylantrag  begründete er damit, dass er in seiner Heimat von kurdischen Kampftruppen bedroht worden wäre. Am 30.12.2016 erhielt er die Ablehnung und ging am 09.01.2017 mit Hilfe eines Anwalts in den Widerspruch. Auch dessen Klage wurde abgelehnt.  Von der Stadt Wiesbaden erhielt die Familie eine Aufenthaltsgestattung (Duldung).  Die gesamt Sippschaft hätte somit schon längst abgeschoben gehört, anstatt ihnen die Möglichkeiten zu geben, auf Steuerzahlerkosten alimentiert zu werden und Straftaten zu begehen.

Der mitbeschuldigte Türke war am 30.05.2017 nach Deutschland eingereist. Seinen Asylantrag hat er damit begründet, dass er ein kurdischer Kämpfer in Syrien gewesen wäre.

Die Absurdität der bisherigen BAMF-Verfahren zeigt sich auch darin, dass sich in einem Flüchtlingsheim ein angeblicher Kurdenkämpfer mit einem angeblich von Kurden verfolgter Iraker anfreunden. Inzwischen wurde der Türke wieder aus der Haft entlassen. Begründung: Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr. Das ändert jedoch nichts an der Bewertung der Beziehung dieser beiden „Flüchtlinge“ zueinander.

Von dem sonst gern bemühten „Opferschutz“ war zur Pressekonferenz von Staatsanwaltschaft und Polizei nicht viel zu vernehmen. Susanna Feldmann wäre eine Schulschwänzerin gewesen, die sich des öfteren mit Flüchtlingen in der Stadt Wiesbaden herumgetrieben hätte. Das macht die Fahndungsmaßnahmen der Polizei naturgemäß schwierig, da sich die meisten dieser vermissten Kinder wieder anfinden. In diesem Fall aber nicht.

Als Susanna sich dem Sex verweigert, wird sie erst einmal mit einem Ast gedrosselt.  Anschließend wird das Opfer brutal missbraucht und vergewaltigt. Die Höllenqual soll dabei über viele Stunden angedauert haben. Damit sie ihre Peiniger nicht wiedererkennt, wird sie letztendlich erwürgt und an anderer Stelle verscharrt und mit Reisig bedeckt.

Ein mutmaßlicher Täter, der 20-jährige  Iraker Ali Bashar beging im Vorfeld dieses Verbrechens folgende Straftaten:

– gemeinschaftlich begangener bewaffneter Raubüberfall (mit Messer),

– Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Angriff gegen eine Polizeibeamtin durch Anrempeln, Schlagen und Spucken),

– Verwicklung in mehrere Schlägereien, in denen zwar seine Anwesenheit erwiesen war, jedoch keine Tatbeteiligung nachweisbar war,

–  Verstoß gegen Waffenbesitzverbot bei einer Polizeikontrolle durch das Auffinden eines Einhandmessers,

– Verdacht der Tatbeteiligung bei einer Vergewaltigung an einem 11-jährigen Mädchen im Flüchtlingsheim, die Information hierzu erhielt die Polizei am 17.05.2018. Da ein „Ali“ der Täter sein soll, im Wohnheim aber vier „Alis“ wohnen, wurde noch ermittelt.

Der zust. Polizeipräsident berichtet zur PK explizit, dass die bisherigen Erkenntnisse keinen Anlass für einen Haftbefehl und die Unterbringung in der Untersuchungshaftanstalt gegeben hätten. Diese Aussage möchte ich in Frage stellen. Bei einem abgelehnten Asylbewerber ist bei Verbrechenstatbeständen per se von Fluchtgefahr auszugehen. Das war m. E. spätestens mit dem bewaffneten Raubüberfall gegeben. Allein der Raubüberfall als Verbrechenstatbestand und die Anhäufung mehrerer Straftaten in einer kurzen Zeitspanne, hätte dazu führen sollen, ja müssen, dass der „Schutzsuchende“ in Untersuchungshaft kommt.  Dann könnte Susanna F. noch leben.

Auch der einstige „Experte“ Prof. Christian Pfeiffer wurde widerlegt, denn er faselte etwas davon, dass junge „Flüchtlinge“ vor allem deshalb Straftaten begehen, da ihnen deren Familie in Deutschland fehlen würde. Unwissenschaftlicher Nonsens ohne aktuelle empirische Grundlage. Freilich kann man immer von „Einzelfall“ oder notfalls von „psychisch gestört“ palavern.

Am 02.06.2018 reiste die irakische Familie (acht Personen) mit dem Flugzeug von Düsseldorf nach Istanbul aus. Die Flugtickets wurden bar bezahlt. Es wurden bei Abreise neu ausgestellte Papiere des irakischen Konsulats in arabischer Schrift vorgelegt. Darauf standen andere Namen als die, die in Deutschland bei der Einreise angeben wurden. Am 03.06.2018 erfolgte der Anschlussflug ins irakische Erbil. Ein kurdisches Gebiet, vor dem der Iraker angeblich geflohen sein soll.

Nun möchte die Polizei gern wissen, wo sich Ali Bashar vom 23.05. bis zum 06.06.2018 aufgehalten hat.

Susanna Feldmann ist ein weiteres unnötiges Opfer von eingereisten „jungen Männern“.  Erst wurde bestritten, dass durch diese Anzahl Testosteron gesteuerten „Flüchtlinge“ die Kriminalität steigt. Jeder, der das 1×1 der Kriminalistik zitierte, war ein Verdächtiger von Rechtsaußen. Als es nicht mehr zu kaschieren war, räumte man schließlich diese Tatsache ein; überall begehen junge Männer die meisten Straftaten. Dann wurde der Experte Prof. Christian Pfeiffer ins Feld geführt, der ohne aktuelle empirische Untersuchung anführte, dass beim Familiennachzug die Kriminalität dieser jungen Männer angeblich sinken wird. Das ist falsch, denn viele Gewalterfahrungen mit sich anschließenden Traumatisierungen bekommen Kinder durch die archaische und patriarchalische geprägte  Familie beigefügt. Erst Opfer und dann später selbst Täter. Dass „kulturelle Vielfalt“ auch ihre Schattenseiten mit sich bringt, zeigt dieser Fall sehr deutlich. Gleich die ganze Familie reist aus Deutschland gemeinsam mit dem mutmaßlichen Vergewaltiger und Mörder aus.

Notfalls kann man jetzt immer noch mit dem „Einzelfall“ argumentieren oder mit der Geheimwaffe „psychisch gestört“. Als weiteres Totschlagargument wird man anführen, dass diese Tat keinesfalls durch die „Rechten“ als Argument für ihre Politik genutzt werden darf.

Die Politik der ungefilterten offenen Grenzen, das Unvermögen selbst Terroristen in die Heimat abzuschieben, der großangelegte Betrug mit den Altersangaben, falschen Namen, mehrfacher Antragstellung an verschiedenen Orten um Gelder zu kassieren, die Hinnahme offensichtlich ausgedachter Nationalitäten und phantasievollen Begründungen von Asylanträgen und die Asylunterstützungsindustrie bis hin zum „Kirchenasyl“, haben erst einmal die gegenwärtigen Zustände entstehen lassen.

Verantwortlich ist eine Politik, die jahrelang Justiz und Polizei zurückgebaut hat, entgegen aller fachlich fundierten Mahnungen. Die Empörungspolitiker nennen den Vorfall typisch für unsere deutschen Sicherheitsbehörden, dabei habe sie doch den Raubbau an Polizei und Justiz jahrelang, entgegen aller gut gemeinten Ratschläge durchgezogen. Natürlich darf auch der obligatorische Verweis darauf nicht fehlen, dass „niemand den Tod des Mädchens missbrauchen darf um Hass zu säen.“ Die Angst vor den politischen Konsequenzen scheint sehr groß zu sein. Wir sind im Jahre 2018 nicht einmal in der Lage, 16 islamistische Gefährder abzuschieben, das liegt ganz gewiss nicht an der Justiz oder Polizei. 2015 gab es die mündliche Weisung, die Grenzen offen zu lassen. Verantwortlich dafür, die Bundeskanzlerin und der damalige Innenminister.

P.S.: Ab August wird es für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz wieder den Familiennachzug geben.

Steffen Meltzer, Buchautor von „Schlussakkord Deutschland – Wie die Politik unsere Sicherheit gefährdet und die Polizei im Stich lässt“