Defizite

Rechtsanwältin Annette Heinisch Exzess der Illegalität

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Annette Heinisch: Der Patient muss grundsätzlich vom Behandelnden persönlich aufgeklärt werden, es muss zudem zwischen Aufklärung und Einwilligung ausreichend Zeit verbleiben. Eine halbe Stunde reicht regelmäßig nicht. Gerade in Impfzentren läuft das Verfahren aber anders ab. Entweder der Patient erhält vorab im Internet einen Aufklärungsbogen oder aber vor Ort. Damit kann und muss er sich selbst aufklären, es wird nicht geprüft, ob er die Informationen aufgrund sprachlicher oder intellektueller Barrieren überhaupt versteht. In einem vorgefertigten Bogen hat er zumeist darin einzuwilligen, dass er auf eine ärztliche Aufklärung verzichtet, insoweit wird das vom RKI zur Verfügung gestellte Musterformular häufig zur Anwendung kommen.

Polizei-Professorin Dr. Dorothee Dienstbühl: Buchrezension „Schlussakkord Deutschland“

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Prof. Dienstbühl: Es sind gerade die unterschiedlichen Perspektiven dieser zehn Autoren, die das Buch so lesenswert und bereichernd machen: Da sie durch ihre unterschiedlichen Professionen (z.B. aus Polizei, Justiz, Journalismus, Medizin, Psychologie und auch eine freischaffende Künstlerin und Filmemacherin hat ihre Erfahrungen Menschenrechtsaktivistin einfließen lassen) andere Fokussierungen vornehmen, hebt sich das Buch angenehm von solchen ab, die allein aus dem wohlbekannten „wissenschaftlichen Elfenbeinturm“ zu ihren nicht immer realistischen Einschätzungen kommen. Zudem äußern sich die Autoren sehr schonungslos und klar. Schlussakkord Deutschland sei jedem, der sich für den gegenwärtigen Sicherheitsdiskurs interessiert, ganz besonders Entscheidungsträgern aus Politik und Justiz, wärmstens ans Herz gelegt.

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