Am 28.01.2021 berichtete ich auf achgut.com und meiner Homepage davon, dass ein Drogendealer bei einer Fahrzeugkontrolle plötzlich das Feuer auf mehrere Polizeibeamte eröffnete und dabei einen jungen Beamten verletzte. Zwei Polizistinnen, die bei dem Einsatz mit ihrem polizeilich ausgerüsteten Mercedes-Vito hinzukamen, rannten daraufhin davon, ohne das Feuer zu erwidern oder ihrem verletzten Kameraden anderweitig zu helfen bzw. ihn zu unterstützen.

Im Rahmen der Verhandlung gegen den Pistolenschützen vor dem Schwurgericht in Hagen kamen inzwischen neue belastende Details gegen die beiden Polizeibeamtinnen ans Tageslicht. Darüber berichtete unter anderen die Westfalenpost.

Nachdem die beiden Frauen vom Tatort weg die Flucht zu Fuß ergriffen hatten, stoppten sie nach zirka 50 Metern ein zufällig vorbeifahrendes Auto, in dem eine 25-jährige Altenpflegerin saß. Die Zeugin berichtet gegenüber dem Gericht: „Die sind so wirr gelaufen, ich dachte erst, sie seien betrunken“. Nachdem beide Uniformierte in das Fahrzeug eingestiegen waren, gab die 37-jährige Beamtin auf dem Beifahrersitz Anweisung, sofort zu wenden. Die 32-Jährige verlangte außerdem von der Fahrerin deren Handy, rief damit die Kreisleitstelle an, „obwohl sie selbst eins dabei hatte“. Zur gleichen Zeit befahl die Ältere der beiden, wohin es des Weges gehen sollte. Nachdem man auf Anweisung eine rote Ampel überfahren hatte, endete die vorläufige Flucht im Wendehammer einer Sackgasse. Hier sollte die Zeugin ihr Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen.

Waffen und Munition im unverschlossenen Polizeifahrzeug

Nach dem Telefonat forderten sie die junge Frau hinter dem Steuer auf, zum Tatort zurückzukehren. Dort stand noch immer ihr unverschlossenes Polizeifahrzeug. Unbeaufsichtigt im Mercedes befanden sich Maschinenpistolen und Munition (ich nehme an, Heckler & Koch, MP5, evtl. die neuere MP7), Funkgeräte sowie weitere polizeiliche Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände.

Der Verantwortliche für die Aufarbeitung dieses Einsatzes in der Polizeibehörde, ein 60-jähriger Polizeidirektor, wird ebenso im Zeugenstand vernommen. Er geht davon aus, dass die Rückkehr keineswegs aus inneren Beweggründen oder Pflichtbewusstsein erfolgte: „Sie sind erst auf Anweisung der Leitstelle zurückgekehrt“, nachdem diese etwa 1,6 Kilometer im Auto der Frau zurückgelegt hatten.

Der erfahrene Beamte: „Ich habe erst Tage nach dem Einsatz davon erfahren, dass die beiden Frauen sich entfernt haben. Ich hatte keine Auskunft der beiden Damen, musste mir alles zusammenpuzzeln“.

Verdutzte Juristen im Gerichtssaal

Der Richterin und dem überraschten Staatsanwalt ergeht es auch nicht anders, denn die Unterlagen in den Ermittlungsakten über das grobe Fehlverhalten der beiden Polizeibeamtinnen sind sehr dünn, um es diplomatisch auszudrücken. Mit anderen Worten, es gibt dazu nichts außer der Zeugenaussage der jungen Altenpflegerin. Der Ankläger berichtet empört: „Nichts, aber auch wirklich gar nichts von alledem steht in der Akte“.

Ob der Fall der Polizistinnen sofort von Amts wegen untersucht wurde oder ob die Ermittlungen erst erfolgten, nachdem man den Straftatverdacht gegen die Frauen nicht mehr unter den Teppich kehren konnte, ist mir nicht bekannt.

An dem zeitnahen Versäumnis, unvoreingenommen in alle Richtungen zu ermitteln, hätten im Übrigen auch die von der herrschenden Politik als „Wundermittel“ angepriesenen „Polizeibeauftragten“ nichts geändert. Denn diese sind auf die polizeiinternen Ermittlungen angewiesen.

Auf die beiden Beamtinnen wartet vor dem Amtsgericht Schwelm eine separate Anklage.

Steffen Meltzer ist Buchautor von „Ratgeber Gefahrenabwehr: Wie Sie Gewalt- und Alltagskriminalität in der Gesellschaft begegnen“

Der Artikel erschien außerdem auf achgut.com