Polizeithemen

Die hier von mir verfassten Artikel wurden in “Deutsche Polizei”, Bundesausgabe 01/2015, (Zeitschriftenauflage 176 000) und Landesausgaben Sachsen und Brandenburg veröffentlicht.

Nicht nur für Polizeibeamte interessant.

Innenministerin Faeser überrascht Ein Berliner Polizei-Einsatz und die Welle der Empörung

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Ein Einsatz von Polizisten gegen einen straffällig gewordenen Syrer hatte eine öffentliche Empörungswelle ausgelöst. Die Berliner Polizeiführung überlässt einen Beamten der sozialen Ächtung wegen vermeintlichem Rassismus – den auch die Innenministerin nicht erkennen kann.

Strafmaß verändert Die Flucht der Polizistinnen, das Urteil in der Berufungsverhandlung

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Anstatt dem getroffenen und am Boden liegenden Kollegen im Feuergefecht mit einem Drogendealer zu helfen, ergriffen die beiden Polizistinnen feige die Flucht. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gemäß dem zuständigen Gerichtssprecher dafür plädiert, die Berufung zu verwerfen. Über das weitere berufliche Fortkommen der gegenwärtig suspendierten Polizeibeamtinnen entscheidet ein Disziplinarverfahren.

Gegen das Abwälzen der Politik: sächsische GdP protestiert „Meinungsstreit zu stoppen ist keine polizeiliche Aufgabe“

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GdP-Landeschef Hagen Husgen: „Die Polizei darf nicht verheizt werden! Angesichts der sich Woche für Woche wiederholenden und ausweitenden Versammlungslagen und der sich daraus ergebenden Polizeieinsätze lässt uns das Gefühl nicht los, dass die Polizei als Ersatz des politischen Meinungsstreits missbraucht wird. Gesellschaftliche Probleme lassen sich aber grundsätzlich nicht mit polizeilichen Mitteln lösen.“

Unter Feuer: Die Flucht der Polizistinnen (Teil 4) Das Gerichtsurteil

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Die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen beanstandet erwartungsgemäß die unsaubere Arbeit der Polizei, die nun gezwungenermaßen strafmildernd zugunsten des Angeklagten gewertet werden muss. Weiterhin urteilt sie: „Wir haben eine Akte, die bestimmte Dinge stärker heraushebt als andere. Das mag Zufall sein, aber man muss sagen, dass durch eine solche Aktenführung die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt sind. Der Verteidiger hat seine Vorwürfe zu Recht erhoben.“